Herzlich willkommen beim Markt Hohenwart - der Perle des Paartals

bürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste!

Ich freue mich über Ihren Besuch auf der Internetseite des Marktes Hohenwart - als Einheimischer oder als Gast. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie viele Informationen und Anregungen. Hier erfahren Sie Interessantes und Wissenswertes über unsere Marktgemeinde.

Über die Marktgemeinde

Hohenwart, liebe Gäste, ein geschichtsträchtiger und traditionsreicher Ort im Paar-Tal liegt in der Mitte Bayerns, direkt an der Nahtstelle der Landkreise Pfaffenhofen a.d. Ilm und Neuburg – Schrobenhausen. Verkehrsmäßig über die Bundesstraße B 300 bestens angebunden an die beiden Autobahnen A 8 und A 9 (Dasing, Langenbruck). Schon von weitem erblicken Sie auf Ihrer Fahrt nach Hohenwart die imposante Gebäude-Kulisse der Regens Wagner Einrichtung und der Pfarrkirche auf dem Klosterberg. Hier liegt auch der Ursprung unserer Gemeinde. Wo wir heute die Regens Wagner Einrichtung finden, stand einst ein mächtiges Benediktinerinnen-Kloster. Nach der Säkularisation dem Verfall preisgegeben, wurde 1878 durch Regens Johann Evangelist Wagner eine Sozialeinrichtung für taubstumme Mädchen gegründet. Heute ist die Regens Wagner Einrichtung eine moderne, überregional wirkende Sozialeinrichtung für Menschen mit Handicap. Auf dem Klosterberg liegt auch der Ursprung unserer Marktgemeinde.

Seit der Gebietsreform in den 70er Jahren besteht Hohenwart aus sieben ehemaligen Gemeinden und zählt aktuell 4.500 Einwohner. Hohenwart wird spirituell stark geprägt durch die Schwestern der Dillinger Franziskanerinnen sowie durch die Herz-Jesu Missionare in Steinerskirchen.

Freizeit/Erholung/Tourismus werden in Hohenwart groß geschrieben. Zahlreiche Vereine bieten ein breit gefächertes Angebot für sportliche Betätigung. Mit dem interkommunalen Projekt zusammen mit der Gemeinde Waidhofen–gefördert über ELER- hat der Markt Hohenwart ein Wanderwegenetz aufgebaut unter dem Titel „Von Kapelle zu Kapelle“. Führungen im Ort, bei Regens Wagner sowie in der Nikolauskirche in Schenkenau runden das Angebot ab.

Kulturell hat unsere Marktgemeinde auch einiges zu bieten. Theater, Starkbierfeste, viele Vereinsfeiern und das Hohenwarter Volksfest, Christkindlmarkt und Adventskonzerte. Zur Unterstützung unserer Marktkapelle mit Jugendmarktkapelle arbeiten wir an der Gründung einer Musikschule. Daneben sorgen die Hohenwarter Singers, der Männergesangverein, Kirchenchöre und viele kleinere Musik- und Gesangsgruppen für kulturelle Vielfalt. Es ist was geboten bei uns.
Wir arbeiten permanent am Ausbau einer modernen Infrastruktur. Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen, Ausbau des Straßennetzes, moderne Ausstattung unserer Freiwilligen Feuerwehren aber auch Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gehören dazu.

Mit Hochdruck arbeiten wir auch an der Weiterentwicklung unserer Marktgemeinde als Wirtschaftsstandort. Sowohl der Erhalt bestehender aber auch die Ansiedlung neuer Betriebe und damit der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen hat für uns oberste Priorität. Mit rund 1.600 Arbeitsplätzen können wir uns als „kleine“ Gemeinde mehr als sehen lassen.

Ein Garant für hohen Wohn- und Freizeitwert ist unsere reizvolle und abwechslungsreich strukturierte Landschaft.
Hohenwart - eben die Perle des Paartales.

Wir sind für Sie da.

Jürgen Haindl
1.Bürgermeister

 

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Ferienkalender 2023 vom 07.08. bis 02.09.2023

lesen

 Der Markt Hohenwart bietet im kommenden Sommer erstmalig eine Ferienbetreuung im Rahmen einer „Erlebnis-Sport-Woche“ an, welche über „Xund ins Leben“ veranstaltet wird.

Anmeldung und weitere Infos unter:

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Nähere Informationen zu den geplanten Veranstaltungen und den Buchungsmöglichkeiten für den Ferienkalender folgen in Kürze.


"Jetzt red i" Stammtisch mit dem Bürgermeister in den Ortsteilen

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Bürgermeister Haindl und die Hohenwarter Marktgemeinderäte laden die Bevölkerung zum geselligen Treffen in den Ortsteilen ein.
Wer im direkten Gespräch mit dem Gemeindeoberhaupt und den jeweiligen Gemeindevertreterinnen und -vertretern der Ortsgemeinden in Gedankenaustausch treten will, hat nun durch die „Stammtische in den Ortsteilen“ die Gelegenheit dazu.
Im Juli „tourt“ Bürgermeister Haindl dabei zu den ersten beiden Ortsgemeinden, um in ungezwungener Atmosphäre vor Ort die Wünsche, Sorgen und Anregungen aus den Ortsgemeinden aufzunehmen.

Der nächste Stammtisch findet nach der Sommerpause statt.

 

Bürgermeisterstammtisch in Koppenbach am 20.07.2022

 
 
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Bürgermeisterstammtisch in Thierham am 27.07.2022

 
 
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Dritter virtueller Bürgerdialog am 13.06.2022 live um 19:00 Uhr

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Gemeinderatssitzungen

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Die Gemeinderatssitzungen finden Montags, um 19.00 Uhr im Pfarrheim statt.


Die nächste öffentliche Sitzung:

Montag, den 27.03.2023


 

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Bürgermeister Telefonsprechstunde - Donnerstag 15:30 bis 17:00 Uhr

Nächste Telefonsprechstunde

23.03.2023

Tel.: Nummer 08443-6910

 

kommende Veranstaltungen und Aktionen

 
 
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Zweiter virtueller Hohenwarter Bürgerdialog am 17.11.2021

 
 
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Videos


Erster virtueller Hohenwarter Bürgerdialog am 12.05.2021

Bürgerdialog

Komplettes Video vom ersten virtuellen Bürgerdialog- Aufzeichnung der Sendung vom 12.05.2021

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Das Video unterteilt in die einzelnen Themenblöcke:

 

„Mia miaßn redn“ Heißt das Video Format von Hohenwarts Bürgermeister Jürgen Haindl. Darin will er nun regelmäßig über aktuelle Geschehnisse im Rathaus und der Kommune informieren.

Besonders in Zeiten von Corona wendet sich unser Bürgermeister, jetzt verstärkt per Video an die Bevölkerung. Mit dem Videoformat „Mia miaßn redn“ möchte das Gemeindeoberhaupt die Bürger nun regelmäßig über aktuelle Geschehnisse im Rathaus und der Kommune informieren.

Warum Videos?

„Ich möchte mein Amt weiterhin so transparent wie möglich gestalten“, sagt Haindl. „Ob Informationen zu aktuellen Themen oder besondere Ereignisse und Erfahrungen, die ich als Bürgermeister erlebe, ich möchte, dass die Bürger daran teilhaben können“, erläutert der Bürgermeister. Seit ich im Amt bin sind persönliche Treffen ja kaum möglich, da bietet es sich ja geradezu an ein Video dafür zu nutzen um mich den Bürgern etwas vorzustellen. Die Videos werden auf der Homepage der Marktgemeinde veröffentlicht, teilt die Kommune mit. Darüber hinaus können die Aufnahmen auch in Facebook angeschaut werden. „Wie sich das neue Format letztendlich entwickelt, wird die Zukunft zeigen. Wir lassen uns bewusst noch gestalterische Spielräume offen. Fest steht auf jeden Fall, dass wir uns auf ein neues Terrain begeben. Hochprofessionell wird es sicher nicht. Wir „produzieren selbst“ sehr zeitnah und kostengünstig. Da es sich dabei um learning by doing handelt bitte ich Versprecher und Verhaspler am Ende eine längere Sequenz zu entschuldigen, da es auch bei weiterern Versuchen meist nicht mehr besser wird. so Haindl.

 

Aktuelle Corona Meldungen

Corona

Was gilt im Rathaus?

Seit Mittwoch, den 6. April 2022, sind alle Bereiche des Rathauses wieder öffentlich ohne Termin zugänglich. Die Terminvereinbarung ist selbstverständlich weiterhin telefonisch oder per Mail bei den jeweiligen Stellen und Ansprechpartnern möglich; die Kontaktdaten sind auf dieser Homepage auch über die Suchfunktion der Seite zu finden. Für das Bürgerbüro gilt dies ebenfalls – für vorherige Terminvereinbarung erreichen Sie die Kollegen unter 08443-690 oder unter buergerbuero@markt-hohenwart.de
Montag – Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag 08:00 -12:00 und 14:00 bis 18: 00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr. Es gelten im gesamten Verwaltungsgebäude die Abstandsregel sowie die allgemeinen Hygieneregelungen. Das Tragen einer Maske auf freiwilliger Basis wird empfohlen, ist jedoch nicht mehr vorgeschrieben.

Aktuell gültige Regeln nach der neuesten Verordnung (16. BayIfSMV) in Bayern

Neuste Kabinettsbeschlüsse

Was gilt ab 3. April 2022?

Die bisher bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz laufen mit Ablauf des 2. April 2022 aus. Ab dem 3. April gibt es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen. Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Bayern nicht zum Hotspot zu erklären.

Von 3. April an gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie umfasst u.a. folgende Basisschutzmaßnahmen:

Die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wird empfohlen. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen, sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte (z.B. Besucherlenkung, Desinfektion).
Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin
in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen – z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten oder in voll- und teilstationärem
sowie im öffentlichen Personennahverkehr.
Für den Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist weiterhin ein tagesaktueller negativer Schnelltest erforderlich.
In Schule und Kita wird weiterhin im bisherigen Umfang getestet.

Einen detaillierten Überblick über die derzeit geltenden Regelungen finden Sie nachstehend. Sie können die Übersicht der aktuellen Regelungen hier auch als PDF herunterladen.

Bekanntmachungen

Bekanntmachung vom 03.05.2021

Inzidenz unter 150: Landkreis Pfaffenhofen lockert Corona-Maßnahmen

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Pfaffenhofen am heutigen Montag laut RKI bei 127,1. Der Landkreis hat damit an fünf aufeinander folgenden Tagen den maßgeblichen Schwellenwert von 150 unterschritten. Damit kommt es ab Mittwoch, 5. Mai zu Lockerungen beim Einzelhandel. Einkaufen ist dann mit vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum (Click & Meet) in Ladengeschäften möglich. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Kundinnen und Kunden über ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentest oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen.
Einem Testnachweis steht gleich, wenn Kundinnen und Kunden eine seit 15 Tagen vollständige Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff nachweisen können. Zu den vollständig geimpften Personen zählen auch diejenigen, die nach Genesung von einer SARS-CoV-2 Infektion eine singuläre Impfdosis erhalten haben. Kinder bis zum sechsten Geburtstag müssen diesem Testnachweis nicht nachkommen.
Die Regelungen, die an eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 anknüpfen, gelten weiterhin. Dazu zählen u.a. die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, die Kontaktbeschränkungen von einem Hausstand mit einer weiteren Person, die Regelungen für die Gastronomie sowie der Unterrichtsbetrieb an den Schulen. Erst bei Unterschreiten des maßgeblichen Wertes von 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen sind weitere Lockerungen möglich.

Regelungen für Schulen und Kitas in der kommenden Woche LKR Pfaffenhofen (ab 26.05.2021)

Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen liegt heute laut RKI bei 207,4 und damit weiterhin über der maßgeblichen 100erMarke. Damit gelten für die Schulen und Kindertagesbetreuungsangebote im Landkreis ab Montag, 26. April folgende Regelungen: In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt. Am Präsenzunterricht und an den Präsenzphasen im Wechselunterricht sowie an der Not- und Mittagsbetreuung dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Schnelltest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Die Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal. An allen übrigen Schulen und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Eine Notbetreuung ist möglich. Es wird an die Eltern appelliert, diese aber tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Dies ist z. B. dann nicht der Fall, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld auch anderweitig sichergestellt werden kann. Diese Regelungen gelten für die gesamte Kalenderwoche vom 26. April bis 2. Mai. 

Friedhof und Beerdigungen

Aufgrund der Änderung des (Bundes-)Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch Gesetz vom
22.04.2021 (BGBl. I S. 802) und der anschließenden Änderung der Zwölften Bayerischen Infek-tionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) am 27.04.2021 (BayMBl. Nr. 290) hat mit
Schreiben vom 29.04.2021 das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erneut
aktualisierte Informationen zur Durchführung von Bestattungen während der Corona-Pandemie
übermittelt. Diese geben wir Ihnen nachfolgend im Wortlaut zur Kenntnis:

1. Landkreis oder kreisfreie Stadt mit einer Sieben-Tage-lnzidenz unter 100 sind für die Durchführung von Bestattungen weiterhin die Regeln für Gottesdienste
und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 der 12. BaylfSMV (entsprechend)
anwendbar. Damit gilt:

• In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt
wird.
• Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, ist ein Mindestabstand
von 1,5 m zu wahren.
• Für die Besucher gilt FFP2-Maskenpflicht.
• Gemeindegesang ist untersagt.
• Es liegt ein Schutz- und Hygienekonzept des Trägers der Örtlichkeit vor, das die Infektionsgefahren im Hinblick auf die örtlichen Traditionen und Gegebenheiten minimiert.
- Das Konzept hat insbesondere Maßnahmen zur Einhaltung der dargestellten Vorgaben
sowie zur Reinigung und Lüftung (in Gebäuden) zu umfassen.
- Das Konzept kann die Höchstteilnehmerzahl im Hinblick auf die Gegebenheiten vor Ort
auch im Freien einschränken.
- Bei der Erstellung des Konzepts sind die berechtigten Interessen der Angehörigen an
einer angemessenen und würdigen Durchführung der Beerdigung zu berücksichtigen.
- Das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen



2. Landkreis oder kreisfreie Stadt mit einer Sieben-Tage-lnzidenz über 100

Wurde in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen
die Sieben-Tage-lnzidenz von 100 nach § 3 Nr. 1 der 12. BaylfSMV i. V. m. § 28b Abs. 1 IfSG
überschritten - und nicht nach den weiteren Maßgaben des § 3 Nr. 2 der 12. BaylfSMV i. V. m.
§ 28b Abs. 2 IfSG wieder unterschritten - schränkt § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a. E. IfSG ab dem
übernächsten Tag private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum ein. Davon bleiben Zusammenkünfte, die im Rahmen von Veranstaltungen bis 30 Personen bei Todesfällen
stattfinden, ausgenommen.
Die Höchstteilnehmerzahl bei Zusammenkünften anlässlich von Todesfällen ist damit im
Freien und in Gebäuden auf maximal 30 Personen beschränkt.
Im Übrigen sind die Regeln für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 der 12. BaylfSMV entsprechend anwendbar (s. im Einzelnen Nr. 1). Dies bedeutet
jedoch, dass insbesondere die Höchstteilnehmerzahl in Gebäuden durch die Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird, im Infektionsschutzkonzept weiter einzuschränken sein kann.
Ausnahme: Zusammenkünfte, die der Religionsausübung dienen
§ 28b Abs. 4 IfSG nimmt von den Beschränkungen des § 28b Abs. 1 IfSG solche Zusammenkünfte aus, die der Religionsausübung im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes dienen. Für
Gottesdienste und religiöse Trauerzeremonien gilt daher die Beschränkung der Höchstteilnehmerzahl nach § 6 der 12. BaylfSMV; eine zahlenmäßige Beschränkung ist dabei nicht
vorgesehen (s. im Einzelnen Nr. 1).

 3. Anschließende Zusammenkunft der Trauergäste

Eine anschließende Zusammenkunft der Trauergäste ist nach § 5 Satz 1 der 12. BaylfSMV weiterhin untersagt. Zulässig ist eine Zusammenkunft des in § 4 Abs. 1 der 12. BaylfSMV genannten Personenkreises (abhängig von den dort vorgegebenen Sieben-Tage-lnzidenzen für den jeweiligen Landkreis oder die kreisfreie Stadt).




Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen
Für den Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen gelten weiterhin die Anforderungen
von § 7 der Bestattungsverordnung (BestV). Bei Verwendung einer Leichenhülle kann es nach
Rücksprache mit dem Friedhofsträger vor einer Erdbestattung ratsam sein, die Leichenhülle zu
öffnen, um die Verwesung des Verstorbenen zu ermöglichen. Das Öffnen des Sargdeckels zu
diesem Zweck bedarf einer Genehmigung der Gemeinde unter Einbindung des Gesundheitsamts nach § 7 Abs. 1 Satz 4 BestV. Aus Sicht des Infektions- und Arbeitsschutzes sollte der
Leichnam dabei nicht berührt werden und keine Tätigkeiten vorgenommen werden, die zu einer
Produktion von Aerosolen fuhrt. Überdies sollten nach einer Gefährdungsbeurteilung die vom
RKI empfohlenen Schutzmaßnahmen beachtet werden (s. Empfehlungen zum Umgang mit
SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen, Stand 03.03.2021, https://www.rki.de/DE/ContenVlnfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Verstorbene.html).
Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass gegen eine Abschiednahme am offenen Sarg keine
Bedenken bestehen, wenn beim Verstorbenen keine Anhaltspunkte für eine Infektionskrankheit
im Sinne von § 7 BestV vorliegen.“

Kindertageseinrichtungen und Kindertagesstätten

Aufrechterhaltung eines Notbetriebs in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung sowie organisierten Spielgruppen für Kinder Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16. Dezember 2020, Az. V3/6512-1/443

Soweit und solange gemäß der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die
Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung sowie
organisierten Spielgruppen für Kinder angeordnet ist, werden hiermit im Benehmen mit dem Bayerischen
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nachfolgende Regelungen zur Notbetreuung getroffen:
1.Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für
Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
1.1 Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere,
wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
1.2 Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern
angeordnet worden ist,
1.3 Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben,
1.4 Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
2. Staatlich geförderte Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen haben, sofern kein
Schließtag nach Art. 21 Abs. 4 Satz 3 des Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
(BayKiBiG) vorliegt, bei Bedarf einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten.
2.1 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung nach Nr. 1 ist außerdem, dass die
Kinder
2.2 keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen,
2.3 nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer infizierten
Person 14 Tage vergangen sind und
2.4 keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
3. Näheres hierzu regelt der Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und
Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten nach der
jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung (im
Folgenden „Rahmenhygieneplan“).
3.1 Für die Aufrechterhaltung der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung sowie organisierten Spielgruppen für Kinder
haben die jeweiligen Träger ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage des Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und es bei Bedarf an die jeweils gültige Fassung des
Rahmenhygieneplans anzupassen sowie auf Verlangen der zuständigen
Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und
die Umstände vor Ort zu berücksichtigen..
 4. Diese Bekanntmachung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft.
Dr. Markus G r u b e r
Ministerialdirektor


Schutzimpfung

impfung

***Update 29.03.2021***

Nicht-mobile Personen können von ihren Hausärzten geimpft werden

Ab sofort wird es für nicht-mobile Personen einfacher, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. „Impfwillige der Prioritätengruppe 1 und 2, die nicht in der Lage sind, selbst zu den Impfzentren zu kommen, können ab sofort von ihren Hausärzten geimpft werden. Die Beteiligung an den Impfungen ist für die Hausärzte freiwillig. Ich hoffe aber, dass viele die Möglichkeit wahrnehmen“, so Steffen Kill, Abteilungsleiter am Landratsamt und Koordinator der Impfzentren im Landkreis. „Wir schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: Wir können bei Hausbesuchen mit der Impfung der schwächsten Patientinnen und Patienten beginnen und leisten gleichzeitig eine wichtige Unterstützung für das Impfzentrum“, so Dr. Stefan Skoruppa. Neben einer pflegebedürftigen Person können bei dem häuslichen Impftermin auch jeweils zwei pflegende Kontaktpersonen geimpft werden.
Die in Frage kommenden Personen können sich diesbezüglich mit ihren Hausärzten in Verbindung setzen. Eine vorherige Registrierung über das Online-Registrierungssystem des Freistaats Bayern ist für diese Personen nicht zwingend erforderlich.
Die Registrierung wird jedoch generell allen Bürgerinnen und Bürgern Bayerns über 16 Jahren bereits jetzt empfohlen. Die Registrierung kann jeder unter www.impfzentren.bayern selbst vornehmen.
Manche Bürgerinnen und Bürger haben keine E-Mail-Adresse oder können aus anderen Gründen die Registrierung am Computer auch mit der Hilfe von Personen aus ihrem Umfeld nicht selbst vornehmen. Diese Personen können sich telefonisch (Tel. 08441 4546-108) an das Impfzentrum wenden.

 
Register

***Update 25.03.2021***

Registrierungsbogen für Impftermin


Der ausgefüllte Bogen kann eingescannt per Mail an:

info@impfzentrum-pfaffenhofen.de oder per Post an das Impfzentrum Hettenshausen (Sperl-Ring 4, 85276 Hettenshausen) geschickt werden.


 
Buidl

***Update 11.03.2021***

Impfung gegen das Coronavirus
Personen über 70 und mit Vorerkrankungen sind jetzt an der Reihe


Wie das Impfzentrum in Reisgang mitteilt, werden alle registrierten und impfwilligen Personen aus der Gruppe mit der höchsten Priorität demnächst zumindest ihre Erstimpfung erhalten haben. „Sollte jemand über 80 Jahre alt aber noch nicht geimpft sein, kann er oder sie sich telefonisch unter 08441 4546-108 an unser Impfzentrum wenden“, so Steffen Kill, Abteilungsleiter am Landratsamt und Koordinator der beiden Impfzentren im Landkreis. Diesen Personen würden dann sofort einen Impftermin zur Verfügung gestellt bekommen, ohne dass eine Einladung vom Impfzentrum abgewartet werden müsste.
Im Impfzentrum Süd in Reisgang habe man nun damit begonnen, nicht nur den Impfstoff von AstraZeneca, sondern auch die Impfstoffe der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna an Personen aus der zweithöchsten Prioritätsgruppe zu verimpfen. Das Impfzentrum Nord wird ab Samstag, den 13. März 2021, den Betrieb aufnehmen. Zur Prioritätsgruppe 2 gehören zum Beispiel Personen, die über 70 Jahre alt sind, bestimmte Vorerkrankungen aufweisen oder enge Kontaktpersonen zu Pflegebedürftigen oder Schwangeren sind. „Wir bitten insbesondere diese Personen, soweit noch nicht geschehen, sich über das Online-Registrierungssystem des Freistaats Bayern zu registrieren“, so Steffen Kill. Ein gesondertes Anschreiben der betroffenen Personen über die jeweilige Wohnsitzgemeinde werde es nicht geben.
Die Registrierung wird bereits jetzt allen Bürgern Bayerns über 16 Jahren empfohlen. Die Registrierung kann jeder unter www.impfzentren.bayern selbst vornehmen. Das Onlinesystem besteht aus zwei Bausteinen – Registrierung und Terminvergabe. „Bei der Registrierung müssen alle Angaben, die für die Priorisierung notwendig sind, hinterlegt werden. Dazu zählen z. B. Alter, Vorerkrankungen oder Berufsgruppe“, so Steffen Kill.
Manche Bürgerinnen und Bürger haben keine E-Mail-Adresse oder können aus anderen Gründen die Registrierung am Computer auch mit der Hilfe von Personen aus ihrem Umfeld nicht selbst vornehmen. Diese Personen können sich telefonisch (Tel. 08441 4546-108) an das Impfzentrum wenden. Von dort aus werden diese dann auch telefonisch benachrichtigt, wenn für sie ein Impftermin zur Verfügung steht.
Verimpft werden derzeit die Impfstoffe von Moderna, Biontech/Pfizer und AstraZeneca. Die Zuordnung des Impfstoffs zu einer Person erfolgt dabei vom System. Eine Wahl des Impfstoffs ist daher nicht möglich.
Die Mitarbeiter*innen der beiden Impfzentren bitten darum, bei den vereinbarten Impfterminen alle Unterlagen dabei zu haben, die für die Impfung erforderlich sind. Zum ersten Impf-Termin sind unbedingt ein Personalausweis/Reisepass und der Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Nach Möglichkeit sollte man auch den Impfbogen mit dem QR-Code (QR-Code auch auf einem Smartphone) dabei haben.
Zudem ist ggf. ein Nachweis über die Tätigkeit bzw. Wohneinrichtung und die abgefragten impf-relevanten Risikofaktoren mitzubringen. Beim zweiten Impftermin reichen der Personalausweis/Reisepass, die Impf-Dokumentation von der Erst-Impfung und der Impfpass. „Bitte schicken Sie uns erforderliche Unterlagen, insbesondere z. B. Atteste, nicht vorher per E-Mail. Es reicht, wenn Sie diese beim Impftermin vorlegen“, so die Mitarbeiter*innen des Impfzentrums. Zudem sollten die Bürger*innen nicht zu früh zu den vereinbarten Terminen erscheinen. Das würde oft zu längeren Wartezeiten vor dem Gebäude führen. Die Bürger werden daher gebeten, sich erst fünf Minuten vor ihrem Termin am Eingang des Impfzentrums anzumelden. Der Einlass erfolge in der Reihenfolge der vergebenen Termine.


 
mobiles Impfen

***Update 02.03.2021***


Mobile Impfteams im Einsatz: Impftermine für bettlägerige Personen

Landkreisbürger*innen ab 80 Jahren, denen ein Besuch des Impfzentrums aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität, insbesondere bei Pflegebedürftigkeit, nicht möglich ist, können sich ab sofort für eine mobile Impfung anmelden. Mobile Impfteams werden die bettlägerigen Personen dann zu Hause impfen.
Voraussetzungen für eine Impfung zu Hause:
- ärztliches Attest, welches die Transportunfähigkeit bescheinigt
- achtzigstes Lebensjahr vollendet
- es sprechen keine medizinischen Gründe gegen die Impfung (z. B. bei akuter Erkrankung oder einer COVID-Infektion innerhalb der letzten 6 Monate)
Eine Anmeldung für einen Impftermin zu Hause ist unter der Tel. 08441 4546-108 möglich (täglich von 9 bis 17 Uhr). Die zu impfende Person sollte bereits online unter www.impfzentren.bayern registriert sein, zudem sollen die Kontaktdaten einer Betreuungsperson angegeben werden.
Die konkreten Termine vergibt das Impfzentrum dann anhand organisatorischer Kriterien, insbesondere der Anzahl der eingegangenen Anmeldungen und der betroffenen Haushalte in örtlicher Nähe zueinander. Beim Impftermin selbst sollte neben dem Impfling eine weitere Betreuungsperson anwesend sein.
Bettlägerige Personen, die nicht der höchsten Prioritätsgruppe angehören, werden derzeit noch nicht geimpft, können sich aber bereits unter www.impfzentren.bayern registrieren.


 
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***Update 01.03.2021***


Alle Landkreisbürger*innen können sich bereits jetzt unter www.impfzentren.bayern für eine Corona-Impfung registrieren, auch wenn sie nicht zur Personengruppe mit höchster Impfpriorität gehörten.
Wie Steffen Kill, Koordinator des Impfzentrums Pfaffenhofen mitteilt, besteht das Online-Registrierungssystem aus zwei Bausteinen – Anmeldung und Terminvergabe. „Zunächst meldet man sich für eine Impfung an. Hier müssen alle Angaben, die für die Priorisierung notwendig sind, hinterlegt werden. Dazu zählen z. B. Alter, Vorerkrankungen oder Berufsgruppe“, so Steffen Kill.
Das System priorisiert daraufhin alle registrierten Personen automatisch. Die Personen mit der aktuell höchsten Priorität werden dann vom Registrierungssystem per SMS oder E-Mail informiert und können sich einen Impftermin buchen. Personen, die sich über das Callcenter beim Impfzentrum registrieren haben lassen, werden von dort aus telefonisch kontaktiert.
Das Impfzentrum bittet darum, zu den vereinbarten Impfterminen zwar pünktlich, aber nicht zu früh zu erscheinen. „In den letzten Tagen haben sich teilweise längere Warteschlangen gebildet, weil die Bürgerinnen und Bürger viel zu früh, teilweise bis zu einer Stunde vorher, da waren“, so Andrea Hainzinger, Verwaltungsleiterin beim Impfzentrum.
Aktuell werden in Bayern Personen mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna geimpft, wenn sie älter sind als 65 Jahre sind. Personen unter 65 Jahren erhalten den Impfstoff von AstraZeneca. „Alle drei Impfstoffe sind sicher und von der Wirksamkeit her vergleichbar“, so Dr. Peter Korzinek, Ärztlicher Leiter des Impfzentrums.



 
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***Update 25.01.2021***

Hohenwart hoit zsam - Hilfe beim Impftermin

Seit Januar 2021 bietet der Landkreis Pfaffenhofen unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern an, Termine im Kreisimpfzentrum
Pfaffenhofen zu vereinbaren. Oftmals sind die Formalitäten für das Besorgen des Impftermins jedoch schwer zu verstehen und ohne fremde Hilfe kaum zu bewältigen.
Die Bürgerhilfe „Hohenwart hoit zsam“ unterstützt Sie gerne dabei!
Die Gemeindeverwaltung Hohenwart stellt schnell und unbürokratisch den Kontakt mit den ehrenamtlichen Helfern her.
Bitte kontaktieren Sie uns von Montag bis Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr unter folgender Telefon Nummer: 08443-690


 
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***Update 18.01.2021***

Termine für Erstimpfung in kommender Woche entfallen!

Das Impfzentrum Pfaffenhofen teilt mit, dass die bislang zugesagten Impfdosen für die Erstimpfung in der kommenden Woche seitens des Freistaats nicht ausgeliefert werden können. Die Impfdosen für die Zweitimpfungen werden dagegen pünktlich ausgeliefert werden. Vereinbarte Termine für Erstimpfungen in der kommenden Woche entfallen deshalb. Das Impfzentrum Pfaffenhofen und das Landratsamt Pfaffenhofen bedauern dies sehr.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger brauchen jedoch selbständig keine neuen Termine vereinbaren. Sie werden informiert, sobald wieder Impfdosen zur Verfügung stehen. Ein entsprechender Ersatztermin wird Ihnen dann seitens des Impfzentrums automatisch angeboten.


 
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***Update 15.01.2021***

Derzeit werden Personen gegen das Coronavirus geimpft, die über 90 Jahre alt sind. Wie der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes und das Landratsamt Pfaffenhofen mitteilen, kann danach mit den Impfungen von Bürgerinnen und Bürger, die 85 Jahre oder älter sind, begonnen werden.
Der betroffene Personenkreis erhält in den nächsten Tagen über seine jeweilige Wohnsitzgemeinde ein Schreiben, in dem die Impftermine bekannt gegeben werden und darüber informiert wird, wo und wie man sich dazu anmelden kann und was man zur Impfung mitbringen sollte. Ab Sonntag, 10. Januar ist für die Betroffenen eine Anmeldung unter www.impfzentrum-pfaffenhofen.de möglich.
Geimpft werden die Personen über 85 Jahre ab Mittwoch, 13. Januar ausschließlich im Impfzentrum Süd in Hettenshausen-Reisgang, Sperl-Ring 4. Das Impfzentrum in Geisenfeld wird voraussichtlich erst dann den Betrieb aufnehmen, wenn dem Landkreis regelmäßig Impfstoff zur Verfügung gestellt wird. Eine Impfung beim Hausarzt ist ebenfalls aktuell noch nicht möglich. Die Impfungen sind freiwillig und kostenlos.
Wann und mit welcher Menge an Impfstoff der Landkreis weiter beliefert wird steht noch nicht genau fest. Eine Information der impfberechtigten Personen erfolgt aber dann voraussichtlich wieder mittels Anschreiben durch die Gemeinde und Bekanntmachung in der Presse.
Weitere Informationen zur Impfung gegen das Coronavirus sind auf der Homepage des Impfzentrums, auf der Homepage des Landkreises und auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu finden.

 

Schutzmasken

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***Update 19.01.2021***

Schutzmasken für Bedürftige und pflegende Angehörige
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) stellt für Bedürftige und pflegende Angehörige kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung. Im weiteren Verlauf informiert das Landratsamt Pfaffenhofen über die jeweilige Verteilung.

Verteilung an Bedürftige
Die Masken werden den Berechtigten im Laufe der nächsten Woche per Post durch den Landkreis Pfaffenhofen zugestellt. Berechtigt sind alle Grundsicherungsempfänger (SGB II und SGB XII) sowie alle Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt ab einem Alter von 15 Jahren. Je Person werden fünf FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Der Landkreis Pfaffenhofen erhält dazu eine Maskenlieferung aus dem Pandemiezentrallager des Freistaats, welche ebenfalls für die kommende Woche angekündigt ist.

Verteilung an pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige erhält der Landkreis Pfaffenhofen ebenfalls im Laufe der kommenden Woche eine FFP2-Maskenlieferung. Diese Lieferung wird umgehend per Einwohnerschlüssel auf die Gemeinden des Landkreises verteilt. Die Verteilaktion sollte ebenfalls Ende kommender Woche abgeschlossen sein, so dass pflegende Angehörige die FFP2-Masken voraussichtlich ab Montag, den 25.Januar bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde abholen können.

Bezüglich der Abholmodalitäten bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, sich bei Ihren Gemeindeverwaltungen zu informieren.

Als Nachweis für die Berechtigung ist in jedem Fall das Schreiben der Pflegekasse (Feststellung Pflegegrad) bei der Gemeinde vorzulegen. Jede Hauptpflegeperson hat bei Vorlage des entsprechenden Schreibens Anspruch auf drei FFP2-Masken.


 

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***Update*** 18.01.2021

Zwei kostenfreie FFP2-Masken je Corona-Test am Testzentrum

Seit Montag gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr. Die Ilmtalklinik und der Landkreis Pfaffenhofen möchten mit einem besonderen Angebot einen Beitrag bei der Umsetzung dieser FFP2-Maskenplicht leisten „Wir haben für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein relativ großes Kontingent an FFP2-Masken beschafft. Einen Teil dieser Masken möchten wir nun für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen“, so Ilmtalklinik-Geschäftsführer Ingo Goldammer.

An alle Bürgerinnen und Bürger, die sich am Testzentrum an der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen auf das Corona-Virus testen lassen, werden daher ab Dienstag, 19. Januar jeweils zwei kostenlose FFP2-Masken verteilt. Landrat Albert Gürtner zeigt sich sehr erfreut über das Angebot der Ilmtalklinik. „Schon mit der Ausweitung der Testzeiten hat das Testzentrum einen wichtigen Schritt getan, um den Bürgerinnen und Bürgern noch mehr Testmöglichkeiten zu bieten. Weitreichende Testungen sind unbedingt erforderlich, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Mit der nunmehr kostenlosen Verteilung von je zwei FFP2-Masken pro Corona-Test unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger beim eigenen Schutz und dem Schutz der Mitbürgerinnen und Mitbürger“, so der Landrat.

Das Testzentrum ist ab dem 18. Januar montags bis freitags jeweils von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr für die Bevölkerung des Landkreises Pfaffenhofen geöffnet. Ein Test ist nur nach einer Online-Anmeldung möglich. Informationen zum Corona-Test und der Link zur Online-Anmeldung stehen auf der Website der Ilmtalkliniken unter www.ilmtalkliniken.de zur Verfügung.

Das Testzentrum befindet sich an der Ilmtalklinik im Bereich der Liegendkrankenanfahrt (Krankenhausstraße 70 in Pfaffenhofen).


 
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 ***Update 11.01.2021***

Die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie ist in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben leider noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet. Aktuell besonders besorgniserregend ist das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und Verbreitung in Bayern und Deutschland vermieden werden muss.

Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat daher heute eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen


 

Aktuelles aus dem Rathaus

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 ***Update 25.06.2021***

Rathaus Hohenwart -Öffnung ab 01.07.2021

Aufgrund der positiven Entwicklung der Zahlen, ist es wieder möglich das Rathaus zu öffnen. Besuche sind zu den allgemein gültigen Öffnungszeiten wieder ohne vorherige Anmeldung möglich.


Personen mit grippeähnlichen Symptomen bitten wir – was selbstverständlich sein sollte – von einem persönlichen Erscheinen im Rathaus abzusehen.

 

Auch die Notarsprechstunde findet im August wieder statt.

Kindergärten und Schule

Recyclinghof:

Allgemeinverfügungen

Übersicht der Fallzahlen

Wohnmobilstellplatz

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***Update vom 25.06.2021***

Wohnmobilstellplatz Hohenwart wieder offen!

 Aufgrund der positiven Entwicklung der Zahlen, ist es wieder möglich den Wohnmobilstellplatz zu öffnen.

 

Testzentren

 Wichtige Änderungen bei den Testzentren im Landkreis ab 1. August

Die Corona-Teststellen im Landkreis Pfaffenhofen werden ab dem 1. August auf die drei Standorte Pfaffenhofen, Geisenfeld und Gerolsbach reduziert. Die bisherigen Standorte der BRK-Schnelltestzentren in Manching, Puch, Vohburg, Wolnzach und Reichertshausen müssen geschlossen werden.
Wie Katharina Baschab, Abteilungsleiterin am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, hätte das BRK (wie auch sonstige beauftragte Dritte bayernweit) aufgrund der neuen Testverordnung und der nachlassenden Nachfrage zunehmend Probleme, die Schnellteststellen im Landkreis noch wirtschaftlich zu betreiben. „Zudem kann aus rechtlicher Sicht nur noch eine Kreisverwaltungsbehörde selbst Betreiber eines Testzentrums sein, so dass das Landratsamt ab 1. August die drei Teststellen in Pfaffenhofen, Geisenfeld und Gerolsbach betreiben wird“, so Katharina Baschab. Als Dienstleister zur Sicherstellung des täglichen Betriebs werde man dabei auf die bewährten und erfahrenen Partner, die Ilmtalklinik sowie das BRK, zurückgreifen.
So wird es ab kommenden Sonntag, 1. August nur noch drei Teststellen im Landkreis Pfaffenhofen geben – an der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen, im Geisenfelder Klosterstadl und in Gerolsbach in der Klenauer Str. 2c.
Der bewährte Teststandort Ilmtalklinik wurde um ein Schnelltestangebot erweitert, so dass künftig eine Wahlmöglichkeit zwischen PCR- und Schnelltest besteht. Katharina Baschab: „Die Öffnungszeiten werden massiv ausgeweitet, sodass wir den Landkreisbürgerinnen und -bürgern nun erstmals auch ein umfassendes Testangebot am Wochenende - auch PCR-Tests - zur Verfügung stellen können.“
Testzentrum Pfaffenhofen, Ilmtalklinik
- Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 17 Uhr
- Dienstag und Donnerstag von 8 bis 19 Uhr
- Samstag von 9 bis 12 Uhr
- Sonntag von 15 bis 18 Uhr
Es werden PCR- und Schnelltests angeboten. Es ist eine Online-Registrierung unter www.testzentrum-pfaffenhofen.de oder https://schnelltest.brk-paf.de/ erforderlich. Es gibt keine telefonische Anmeldung und keinen festen Termin.

Testzentrum Geisenfeld, Klosterstadl
- Mittwoch und Freitag von 17 bis 19 Uhr
- Dienstag und Samstag von 9 bis 12 Uhr
- Sonntag von 15 bis 18 Uhr.
Eine Online-Anmeldung unter https://schnelltest.brk-paf.de/ wird empfohlen. Es werden ausschließlich Schnelltests angeboten!

Testzentrum Gerolsbach, Klenauer Str. 2c
Dienstag und Donnerstag von 18 bis 19 Uhr
Eine Online-Anmeldung unter https://schnelltest.brk-paf.de/ wird empfohlen. Es werden ausschließlich Schnelltests angeboten!

Apotheken sowie die beauftragten Dritten bieten derzeit noch unverändert Testungen an, so dass den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin ein flexibles, lokales Testangebot zur Verfügung steht. Eine Aufstellung hierzu findet man auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de (Aktuelles zum Coronavirus/Testmöglichkeiten).


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