Klausurtagung des Marktgemeinderates zum Thema Abwasserbeseitigung

30.06.2018

Planungsbüro WipflerPLAN referiert zum Thema Abwasser und Flächennutzungsplan

Am Samstag, den 30.06.2018 traf sich der Marktgemeinderat Hohenwart zusammen mit den zuständigen Sachbearbeitern der Verwaltung und Mitarbeitern der Kläranlage um mit dem Planungsbüro WipflerPLAN aus Pfaffenhofen in einer Klausurtagung die weitere Vorgehensweise zum Thema Abwasserbeseitigung zu besprechen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Jürgen Maßow (WiplferPLAN).

Entwicklungsmöglichkeiten der Marktgemeinde Hohenwart
Grundsätzliches wie z.B. die Entwicklungsmöglichkeiten des Marktes Hohenwart und eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurden kurz von Bürgermeister Manfred Russer und Ursula Burkart (WipflerPLAN) angesprochen. Der bestehende Flächennutzungsplan wurde 1981 vom Marktgemeinderat beschlossen und umfasst mittlerweile 30. Änderungen.
Die Siedlungs- und Verkehrsflächen des Marktes Hohenwart betragen 10 % der Gesamtfläche im Gemeindegebiet, so Bürgermeister Manfred Russer und verwies auf die aktuellen Diskussionen um den Flächenverbrauch in Bayern. Der Durchschnitt von Siedlungs- und Verkehrsflächen in Oberbayern beträgt zwischen 14 – 15 %.
Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nimmt ca. 2 Jahre in Anspruch. Der Marktgemeinderat wird über die Neuaufstellung in einer eigenen Klausurtagung beraten.

Aktuelle Herausforderungen in der Abwasserbeseitigung
Im Einzugsgebiet der Kläranlage Hohenwart steht die Gemeinde vor folgenden aktuellen Herausforderungen:
- Überleitung der Kläranlage Deimhausen zur Kläranlage Hohenwart
- Überprüfung des Antrages der Gemeinde Waidhofen auf Anschluss des Ortsteiles Wangen
- Beantragung von Wasserrechten
- Behebung des hohen Fremdwasseranteils
- Befahrung der Kanäle
- Lösung hydraulischer Probleme
- Aktualisierung der Bestandspläne

Gesplittete Abwassergebühr
Zudem wird der Markt Hohenwart aufgrund der gesetzlichen Regelungen zum neuen Gebührenkalkulationszeitraum (2020 - 2024) die gesplittete Abwassergebühr einführen müssen, so Manfred Ommer (WipflerPLAN). Die Erheblichkeitsschwelle für die Notwendigkeit zur Einführung der Gebührensplittung beträgt 12 % für die Oberflächenentwässerung. Bereits im letzten Kalkulationszeitraum (2016 – 2020) betrug der Niederschlagswasseranteil 11,7 %.

Was bedeutet die getrennte Abwassergebühr?
Die Abwassergebühr wird in eine Schmutzwassergebühr und in eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
Bisher war die Bemessungsgrundlage der Abwassergebühr der Frischwasserverbrauch.
Bei der Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch weiterhin der Berechnungsmaßstab. Bei der Niederschlagswassergebühr sind die befestigten, angeschlossenen Grundstücksflächen der Berechnungsmaßstab. Um die entsprechenden Grundstücksflächen zu ermitteln gibt es verschiedene Varianten. Der Markt Hohenwart wird hierzu die Bürger rechtzeitig informieren.

Erstellung eines Generalentwässerungsplanes
Mit dem Generalentwässerungsplan werden wichtige technische Grundlagen für Investitionsentscheidungen und Entscheidungshilfen um nachhaltige Entwicklung zu betreiben zur Verfügung gestellt.
Der erste Schritt zur Erstellung des Generalentwässerungsplanes ist die Bestandsaufnahme, anschließend findet die Untersuchung und Zustandsbewertung der Kanäle statt. Aufgrund dieser Daten wird eine Kanalnetzberechnung durchgeführt. Anschließend wird ein entsprechender Sanierungsplan aufgestellt.

Kläranlage Hohenwart
Bereits Thema im Marktgemeinderat war die Auflassung der Kläranlage in Deimhausen und der Anschluss von Deimhausen an die Kläranlage Hohenwart. Die Kläranlage Hohenwart ist auf 4.950 Einwohnergleichwerte ausgelegt. Mit dem Anschluss von Deimhausen verbleiben noch 404 Einwohnergleichwerte als Reserve. Ein möglicher Anschluss des Ortsteiles Wangen (Gemeinde Waidhofen) würde ca. 300 Einwohnergleichwerte beanspruchen.
Das Wasserrecht auf der Kläranlage Hohenwart läuft Ende 2021 aus. Die Unterlagen zur Beantragung des Wasserrechts müssen bis Ende 2020 beim Wasserwirtschaftsamt vorliegen. Das Planungsbüro WiplerPLAN empfiehlt dem Marktgemeinderat die Kläranlage Hohenwart auf 7.000 Einwohnergleichwerte auszubauen. Die Planung umfasst die nächsten 20 Jahre. Der Zeitraum vom Beginn der Planung bis zur Realisierung wird mindestens 2 – 3 Jahre umfassen. Mit einem Baubeginn wird in 2021 gerechnet.

Weitere Schritte
In den nächsten Marktgemeinderatssitzungen wird sich mit folgenden Themen befasst:
- Einholung von Angeboten zur Erstellung eines Generalentwässerungsplanes
- Vergabe von Leistungen für die Vorplanungen der Kläranlage Hohenwart
- Entscheidung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (Zum Kalkulationszeitraum 2020 - 2024)
- Festlegung eines Termines für eine Klausurtagung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

 
 

© Markt Hohenwart. Alle Rechte vorbehalten.Realisierung: K-3D Graphic / Dietmar Kumpf e.K.

Diese Webseite verwendet Cookies.
Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen