Markt Hohenwart
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26.06.2017
Endgültiger Verbesserungsbeitrag und neuer Herstellungsbeitrag für die gemeindliche Abwasseranlage
Das Kommunalberatungsbüro Hurzlmeier GmbH aus Straubing stellte dem Marktgemeinderat das Berechnungsergebnis zur Festsetzung der endgültigen Verbesserungsbeiträge und künftigen Herstellungsbeiträge für die gemeindliche Abwasseranlage vor.
Die tatsächlichen Kosten für die Verbesserung der Kläranlage in Freinhausen, die Verbesserung des Leitungsnetzes in Klosterberg und Eulenried, die Anbindung von Lindach, Hardt und Eulenried an die Kläranlage Weichenried, die Erweiterung der Kläranlage Weichenried von 500 EW auf 995 EW und dem Umbau der Teichkläranlage Eulenried zu einem Regenüberlaufbecken als Erdbecken und einem Regenrückhaltebecken mit Drosselabfluss und Notüberlauf betrugen 3.649.386,92 € und waren somit im Rahmen der Kostenschätzung. Hiervon wird der Anteil der Straßenentwässerung abgezogen, sowie die in der Kalkulation nicht geplante Zuwendung zur Verbesserungsmaßnahme in Höhe von 512.988,21 €. Der verbleibende Betrag wird anteilig für das Niederschlagswasser und für das Schmutzwasser aufgeteilt. Der endgültige Verbesserungsbeitrag beträgt nun 0,54 € pro m² Grundstücksfläche und 2,84 € pro m² Geschossfläche. Ursprünglich wurde mit einem Verbesserungsbeitrag von 0,68 € Grundstücksfläche und 3,36 € pro m² Geschossfläche kalkuliert. Bisher wurden zwei der fälligen drei Raten vom Markt Hohenwart erhoben. Die dritte und somit die Schlussrate wird im September/Oktober 2017 erhoben.
Der neue Herstellungsbeitrag beträgt 2,42 € pro m² Grundstücksfläche und 13,35 € pro m² Geschossfläche.
Die hierfür notwendigen Satzungen bzw. Satzungsänderungen wurden vom Marktgemeinderat einstimmig beschlossen und treten ab 01. Juli 2017 in Kraft..
Planänderung beim Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße von Eulenried nach Tegernbach
Aufgrund von Problemen beim Grunderwerb zum Neubau der GVS von der B 300 über Eulenried bis nach Tegernbach wurde eine Planungsänderung für den Teilbereich von Eulenried nach Tegernbach (Bauabschnitt III) erforderlich. Die entsprechenden Maßnahmen wurden dem Marktgemeinderat durch das Büro WipflerPLAN vorgestellt. Durch die Änderungen im Streckenverlauf und bei der Straßenentwässerung ergeben sich Mehrkosten in Höhe von ca. 132.000,- € brutto
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Pörnbacher Straße“
Der Marktgemeinderat Hohenwart behandelte die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und privater Einwände zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 – Weichenried „Pörnbacher Straße“. Zur Entscheidungshilfe wurde ein Schattenmodell beauftragt, dass die Schattenwürfe der bisherigen E + D Bebauung und die Schattenwürfe der künftig möglichen E + 1 Bebauung simuliert. Aufgrund des Schattenmodells wurden die privaten Einwände der Schattenbeeinträchtigung vom Marktgemeinderat abgewogen. Auf Vorschlag von Marktgemeinderatsmitglied Georg Altmann soll von der Verwaltung geprüft werden, ob eine Änderung der Dachneigung von 20° bis 24° möglich ist. Bisher ist eine Dachneigung von auf 20° bis 27° im Bebauungsplan festgeschrieben. Dem Marktgemeinderat wird in einer der kommenden Sitzungen die Änderung der Dachneigung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
1. Änderung des Bebaungsplanes „Sportgelände“
Der Turn- und Sportverein Hohenwart e. V. plant die Terrasse des Vereinsheims nach Süden in Richtung der bestehenden Tennisplätze zu erweitern. Hierzu wurde im Vorfeld Gespräche mit der Baugenehmigungsbehörde beim Landratsamt Pfaffenhofen geführt. Grundsätzlich ist die Erweiterung der Terrasse möglich. Jedoch wird die Terrasse außerhalb der Baugrenzen geplant und ist daher nicht genehmigungsfähig. Der Turn- und Sportverein Hohenwart e. V. stellte somit den Antrag den Bebauungsplan Nr. 21 – Hohenwart „Sportgelände“ entsprechend zu ändern. Der Marktgemeinderat stimmte einstimmig einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 – Hohenwart „Sportgelände“ zu.
Antrag auf Errichtung eines Biker-Parks
Einige Jugendliche stellten beim Markt Hohenwart die Anfrage, ob ein Bikerpark im Gemeindegebiet errichtet werden könnte. Der Marktgemeinderat wurde über das Konzept informiert. Die Verwaltung wurde beauftragt sich mit einem Konzept für den Markt Hohenwart zu befassen. Neben der Standortfrage (evtl. beim Sportgelände) ist auch die Kostenfrage zu klären.