Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 24.04.2017

24.04.2017

Örtlicher Rechnungsprüfungsbericht für das Jahr 2016

Der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Josef Priller, trug den öffentlichen Teil des Berichts über die örtliche Rechnungsprüfung 2016 vor. Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurden keine wesentlichen Beanstandungen zur Jahresrechnung 2016 festgestellt.
Für die kommunale Baumpflege sollen Konkurrenzangebote eingeholt werden. Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob gewisse Gebühren für Auskünfte und Genehmigungen erhöht werden können.


Bürgerversammlung 2017

Bürgermeister Manfred Russer informierte den Marktgemeinderat über vorgebrachte Anträge und Anfragen aus der Bürgerversammlung im März 2017:

1. Prüfung der Zulässigkeit eines Fuhrunternehmens in Koppenbach
Eine erforderliche Gewerbeanmeldung für diesen Betrieb wurde beim Markt Hohenwart eingereicht. Die Verwaltungen der Gemeinden haben grundsätzlich keine Verpflichtung zu prüfen, ob das jeweils angemeldete Gewerbe am angemeldeten Standort bzw. Betriebssitz ausgeübt werden kann bzw. ob es baurechtlich zulässig ist. Diese Verpflichtung verbleibt beim jeweiligen Gewerbetreibenden.
Der Sachverhalt wird nun zur weiteren Überprüfung an die zuständige Behörde – das Landratsamt Pfaffenhofen – weitergereicht.

2. Antrag auf Markierung einer „Radfahrerzone“ entlang der St 2043 (Neuburger und Pfaffenhofener Straße) , wie in Pfaffenhofen (Hohenwarter Straße)
Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Gespräche mit der unteren Verkehrsbehörde (Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm) und dem Straßenbaulastträger (staatl. Bauamt Ingolstadt –Straßenbau-) zu führen.

3. Hinweis auf den Einbau einer Betriebsleiterwohnung in ein Betriebsgebäude im Gewerbegebiet „Ziegelstadeläcker I“
Für die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung liegt beim Markt Hohenwart kein Bauantrag vor. Die Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm wurde informiert und gebeten den Vorgang zu überprüfen. Ein Prüfergebnis liegt derzeit noch nicht vor.

4. Anfrage ob die Kosten für den Gehwegausbau in der Fischerstraße in Form von Straßenausbaubeiträgen auf die Anlieger umgelegt werden
Im gesamten Baugebiet „Thierhamer Moos“ müssen die Gehwege und Straßen erneuert werden. Dazu wird die Bauverwaltung eine Schadensaufnahme vornehmen und Ausbauvorschläge erarbeiten. Grundsätzlich müssen die Kosten für entsprechende Verbesserungsmaßnahmen prozentual auf die Anlieger umgelegt werden.

5. Anfrage zum Fußgängerüberweg in der Schenkenauer Straße
Nachdem die erste Bau-Variante an erforderlichem Grunderwerb zum Einbau eines Fundamentes der südlichen Beleuchtungsanlage gescheitert ist, gibt es nun eine Alternativ-Lösung. Die südliche Beleuchtungsanlage wird in der Pflasterfläche der Hallertauer Volksbank errichtet. Sobald diese zweite Beleuchtungsanlage installiert ist, wird der Fußgängerüberweg markiert und fertiggestellt.

6. Anfrage zum lange diskutierten Kreisverkehr an der Einmündung der Kreisstraße PAF 13 in die St 2043 (Straße aus Richtung Freinhausen in die Neuburger Straße beim Kindergarten)
Nachdem das neue Baugebiet „Am Kerschberg II“ mittels einer Kreuzungslösung an die PAF 13 angebunden wird und in diesem Zusammenhang die Ortstafel weiter Richtung Nord-Osten verschoben wird, wird nach Beschluss des Marktgemeinderates auf die Ausbildung eines Kreisverkehrs im oben angesprochenen Einmündungsbereich verzichtet.

7. Anfrage zur Einsichtnahme der Bauunterlagen und Rechnungen zur Straßenbaumaßnahme in Eulenried, soweit diese für die Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes für den Straßenausbaubeitrag relevant sind
Der Vorauszahlung auf den künftigen Straßenausbaubeitrag in Eulenried liegen noch die Kostenangebote zugrunde. Bei Abrechnung der Ausbaumaßnahme werden der Ermittlung des (endgültigen) Straßenausbaubeitrages selbstverständlich die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt. Die Bau- und Berechnungsunterlagen können jederzeit im Bauamt des Marktes Hohenwart (Auskunft erteilt Herr Schröder) eingesehen werden.

8. Anfrage zur Hochwasserfreilegung in Weichenried
Im Zuge der Verlegung der Bundesstraße B 300 bei Weichenried kann nach Rücksprache mit dem staatlichen Bauamt Ingolstadt (Straßenbauamt) durchaus eine Druckleitung vom Rückhaltebecken westlich von Weichenried Richtung Paar -auf Kosten des Marktes Hohenwart- verlegt werden. Dazu wäre vom Marktgemeinderat ein entsprechender Grundsatzbeschluss zu fassen. Der Bauausschuss des Marktes Hohenwart wird sich federführend mit dem Projekt befassen und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss für den Marktgemeinderat ausarbeiten.


Werbetafel der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen im neuen Baugebiet

Der Antrag der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen auf Aufstellung einer Werbeanlage im neuen Baugebiet „Am Kerschberg II“ wurde vom Marktgemeinderat abgewiesen. Unabhängig von einer baurechtlichen Würdigung des Antrages stimmte der Marktgemeinderat der Aufstellung der beantragten Werbeanlage nicht zu um Bezugsfälle auszuschließen. Nach Ansicht des Marktgemeinderates soll Werbung grundsätzlich am Ort der Leistung, also am Betriebssitz erfolgen. Derart massive Werbeanlagen wirken sich auch nachteilig auf das Ortsbild aus.


Bekanntgaben und Anfragen

In der Bergstraße (Zustandserfassung der Fahrbahn) wurde vor dem Hintergrund der Benutzung durch Baustellenfahrzeuge im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes „Am Kerschberg II“ eine Beweissicherung durchgeführt.


Bürgermeister Manfred Russer informierte den Marktgemeinderat über eine Anfrage bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen zur Pflege von Straßenrändern und damit zur Entwicklung von blütenreichen Flächen im Bereich der Sanddünen in Freinhausen. Das Thema wurde vorerst vom Marktgemeinderat zurückgestellt.

 
 

© Markt Hohenwart. Alle Rechte vorbehalten.Realisierung: K-3D Graphic / Dietmar Kumpf e.K.

Diese Webseite verwendet Cookies.
Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen