Markt Hohenwart
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19.03.2018
Abwasserbeseitigung - Die wasserrechtliche Genehmigung für den Betrieb der Kläranlage in Deimhausen ist abgelaufen
Um eine neue Genehmigung zu erhalten, müssen verschiedene Auflagen bzw. technische Vorgaben erfüllt werden. Grundsatz ist: Die bisherige sog. Teichanlage kann in dieser Form nicht mehr weiter betrieben werden, zumal erhöhte Anforderungen an die Reinigungsleistung zu berücksichtigen sind.
An die Kläranlage Deimhausen sind aktuell etwa 310 Einwohner angeschlossen. Aufgrund der Ergebnisse aus einem länger andauernden Messprogramm, war festzustellen, dass die tatsächliche Schmutzfrachtbelastung einem Einwohner-Äquivalent (Einwohnergleichwert) von bis zu 815 Einwohnern entspricht. Die ursprüngliche Annahme, die höhere „Belastung“ der Kläranlage Deimhausen wäre auf Milchviehbetriebe zurück zu führen, hat sich nicht bestätigt.
Die Aussage des Planungsbüros, dass Auslöser der höheren „Schmutzfrachtbelastung“ die Viehhaltung und damit die Landwirtschaft sei (siehe Bericht aus dem Marktgemeinderat der Schrobenhausener Zeitung vom 21.03.2018 – verfasst von der Schrobenhausener Zeitung), ist, so die Verantwortlichen beim Markt Hohenwart, nicht belegt bzw. bestätigt.
Joachim Massow von der Planungsgesellschaft WiplferPlan hat dem Marktgemeinderat die Möglichkeiten zur Sanierung bzw. Erweiterung der Kläranlage Deimhausen sowie eine weitere Variante zur Überleitung des gesammelten Schmutzwassers aus dem Gemeindeteil Deimhausen zur Kläranlage Hohenwart vorgestellt.
Wirtschaftlichste Variante ist die Überleitung zur Kläranlage nach Hohenwart mit Mischwasserbehandlung und Stauraumkanal auf der bestehenden Kläranlage Deimhausen. Die Kosten belaufen sich der Studie zufolge auf ca. 1,84 Mio. Euro. Ein möglicherweise erforderlicher Grunderwerb für die Verlegung der Abwasserdruckleitung von Deimhausen nach Hohenwart, ist in den kalkulierten Kosten für die Maßnahme noch nicht enthalten. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Verlegung der Druckleitung überwiegend auf bzw. entlang von Wirtschaftswegen, die sich im Eigentum des Marktes Hohenwart befinden, erfolgen kann. Insofern wird sich zusätzlich erforderlicher Grunderwerb in Grenzen halten.
Auch bei den Betriebskosten zeigt sich diese Variante als wirtschaftlichste. So werden die jährlich laufenden Nettokosten auf 15.700 Euro geschätzt. Das Wasserwirtschaftsamt fördert die wirtschaftlichste Variante mit einem Höchstfördersatz von bis zu 500.000 Euro, der laut Massow auf jeden Fall erreicht wird. Auf Basis dieser Voraussetzungen hat der Marktgemeinderat einstimmig beschlossen, diese Maßnahme umzusetzen bzw. die Planung voranzutreiben.
Laut Massow ist sichergestellt, dass die auf der Kläranlage Hohenwart vorhandene Ausbaukapazität ausreicht, um das Abwasser (Schmutzwasser) aus dem Gemeindeteil Deimhausen aufzunehmen bzw. einzuleiten. Außerdem hat die Gemeinde Waidhofen beim Markt Hohenwart angefragt, ob der Waidhofener Gemeindeteil Wangen an das Hohenwarter Kanalnetz und damit an die Hohenwarter Kläranlage angeschlossen werden könnte. Nach Einschätzung von WipflerPlan ist ein Anschluss bis zu 400 Einwohnern bzw. Einwohnergleichwerten möglich.
Zum 31.12.2021 läuft die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Hohenwart aus. Die Entwicklungsplanung (Gewerbegebiet, Nachverdichtung von Wohngebieten) des Marktes Hohenwart sieht vor, dass in den nächsten Jahren weitere Kapazitäten (Einwohnergleichwerte) zur Aufnahme von zusätzlichem Abwasser erforderlich werden. Deshalb wird eine Erweiterung der Kläranlage in Hohenwart erforderlich. Zu dieser Thematik und weiteren anstehenden Themen der Abwasserbeseitigung wie z.B. die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr oder der Erstellung eines Generalentwässerungsplanes wird eine Klausurtagung des Marktgemeinderates für April/Mai vorbereitet.
Bauleitplanung
Das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kerschberg II“ ist abgeschlossen. Der entsprechende Satzungsbeschluss wurde vom Marktgemeinderat gefasst. Im Bebauungsplan wurden die neugeregelten Grundstücksgrenzen angepasst (Parzellen 52 – 54) und in einem Quartier Stützmauern (Parzellen 30, 31, 32, 33, 37, 38, 39, 40), die direkt an der Grundstücksgrenze zugelassen waren, abgeschafft.
Für den Bebauungsplan Nr. 52 – Klosterberg „Sondergebiet Strassacker“ wurde erneut der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Situierung der Anlagen zur Reittherapie sowie die dazugehörigen Koppeln hat sich gegenüber der ursprünglichen Planung geändert. Das Bauleitplanverfahren wird nun eingeleitet. Zeitgleich wird der Flächennutzungsplan entsprechend geändert.
In diesem Zusammenhang regte Bürgermeister Manfred Russer an, dass der bestehende Feldweg, der entlang der geplanten Reittherapie bis zum Waldspielplatz in Klosterberg asphaltiert werden könnte. Der Bauausschuss wird darüber in einer seiner nächsten Sitzungen beraten.
In der Sitzung am 22.01.2018 wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 – Hohenwart „Wünschhof“ beschlossen. Das Maß der baulichen Nutzung (max. E+1), die Dachform (Walmdach) mit Dachneigung, sowie ein Garagenstandort sollten aufgrund des damaligen Beschlusses angepasst werden.
Während der Planung eines Bauherrn haben sich nun weitere Änderungswünsche ergeben. So soll die Länge der Grenzbebauung von 7,00 m auf 9,00 m verlängert und die Garagenhöhe von 2,75 auf 3,00 m korrigiert werden. Die Änderungen wurden einstimmig genehmigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass diese Änderungen in den Änderungsplan eingearbeitet werden.
Silvesterparty am Marktplatz
Bürgermeister Russer brachte den Vorschlag ein, dass vom Markt Hohenwart mit Unterstützung des Vereins „Hohenwarter Burschen- und MadlVerein“ ab dem Jahreswechsel 2018/19 am Marktplatz wieder eine Silvester-Party organisiert wird. Mit diesem Vorschlag konnte sich der Marktgemeinderat –insbesondere mit Verweis auf haftungs- und sicherheitsrechtliche Aspekte- nicht anfreunden. Eine Silvesterparty am Marktplatz in Hohenwart, unter Federführung des Marktes Hohenwart als Veranstalter, wird es also nicht geben.